Freistehende Villa, Alhaurín el Grande, Costa del Sol.
8 Schlafzimmer, 5 Badezimmer, Gebaut 556 m², Garten/Grundstück 6330 m².
Lage : Nähe Golf, Nähe Geschäfte, Nähe Stadt, Nähe Schule.
Orientierung : Ost, Süd.
Zustand : Ausgezeichnet.
Pool : Privat.
Klimakontrolle : Klimaanlage, Kamin.
Aussicht : Land, Panoramisch, Garten, Pool.
Merkmale : Einbauschränke, Verkehrsanschluss, Private Terrasse, Gästehaus, Abstellraum, Bad en Suite, Doppelverglasung.
Möbel : Verhandelbar.
Küche : Vollmontiert.
Garten : Privat.
Bewachung : Safe.
Parkmöglichkeit : Mehrere, Privat.
Anschlüsse : Elektrizität, Trinkwasser.
Kategorie : Weiterverkauf.
Freistehendes Haus unter Alhaurín el Grande
€ 995.000
Beschreibung
Eigenschaften
| Referenz | R5221825 |
| Konstruktion | Bestehende Konstruktion |
| Typ | Haus / Freistehendes Haus |
| Schlafzimmer | 8 |
| Badezimmer | 5 |
| Schwimmbad | Ja |
| Parkplatz | Ja |
| Garten | Ja |
| Jahr der Errichtung | 1995 |
| Geschrieben |
Standort
| Standort | Alhaurín el Grande |
| Gemeinde | Alhaurín el Grande |
| Bereich | Guadalhorce |
| Provinz | Málaga |
| Land | Spanien |
| Genaue Lage |
Oberflächen
| Bebaut | 556 m2 |
| Nutzbar | 472 m2 |
| Parzelle | 6.330 m2 |
Energie-Label
| CO2 | Nicht bekannt | |
| Verbrauch | Nicht bekannt | |
Kosten
| Gemeinschaft | Nicht bekannt |
| Abfall | € 83 pro Jahr |
| Steuer (IBI) | € 1.410 pro Jahr |
Geschichte
Standort
€ 995.000
Der Preis enthält keine Kosten und Steuern. Die zusätzlichen Kosten, die der Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen hat, sind: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für neue Immobilien/1. Übertragungen beträgt 10 % (bzw. 4 % im Falle von geschütztem Wohnraum); oder im Falle von 2. und/oder nachfolgenden Übertragungen die Übertragungssteuer (ITP) 7 %. Außerdem unterliegt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags/der Kaufverträge der AJD-Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados) in Höhe von 1,2 % des Kaufpreises sowie den Registrierungs- und Notargebühren. In unserem Büro liegt ein Exemplar des entsprechenden Informationsblatts für diese Immobilie gemäß dem Dekret 218/2005 vom 11. Oktober vor.
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