Sehr einzigartiges Doppelhaus direkt am Strand mit privatem Pool, unabhängigem Gästeapartment und Meerblick, gelegen in einer sehr privaten Wohngegend, Bahia Dorada, West-Estepona.
Das Strandhaus besteht aus 3 Ebenen (Haupthaus, Gästeapartment, Dachterrasse) und verfügt über hochwertige Geräte und Qualitäten sowie eine zusätzliche Dachterrasse mit Blick auf den Pool und das Meer.
Des weiteren gehoeren 3 Gemeinschaftspools, Gartenanlage, Fitness und eine Rezeption zur Urbanisation
Die Villa verfügt über einen offenen Wohnbereich, eine offene Küche in U-Form, die an den Wohnbereich angeschlossen ist, ein großes Wohnzimmer. Das Beach House ist mit Klimaanlage, Fußbodenheizung, Highspeed-Glasfaser-Internet, TV-Installation in allen Zimmern, Sicherheitsfunktionen wie einer Alarmanlage und Überwachungskameras ausgestattet.
NUR 10 Meter vom Strand entfernt, in der Nähe von Golfplätzen, Geschäften, Restaurants und Schulen.
Diese Immobilie wurde noch nie zuvor vermietet und wartet auf ihre neuen Besitzer, die ein besonderes und privates Leben in einer einzigartigen, maßgeschneiderten und sehr seltenen Immobilie suchen.
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€ 1.190.000
Beschreibung
Eigenschaften
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Kosten
Gemeinschaft | € 150 pro Monat |
Abfall | € 120 pro Jahr |
Steuer (IBI) | € 300 pro Jahr |
Energie-Label
CO2 | Nicht bekannt | |
Verbrauch | Nicht bekannt |
Standort
Referenz: R4942408
EsteponaCosta del Sol
Spanien
Geschichte
Der Preis enthält keine Kosten und Steuern. Die zusätzlichen Kosten, die der Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen hat, sind: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für neue Immobilien/1. Übertragungen beträgt 10 % (bzw. 4 % im Falle von geschütztem Wohnraum); oder im Falle von 2. und/oder nachfolgenden Übertragungen die Übertragungssteuer (ITP) 7 %. Außerdem unterliegt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags/der Kaufverträge der AJD-Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados) in Höhe von 1,2 % des Kaufpreises sowie den Registrierungs- und Notargebühren. In unserem Büro liegt ein Exemplar des entsprechenden Informationsblatts für diese Immobilie gemäß dem Dekret 218/2005 vom 11. Oktober vor.
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