### **Stadthaus mit herrlichem Meerblick in Benalmádena Pueblo – 2 Schlafzimmer und 1,5 Bäder**
Dieses charmante Stadthaus in **Benalmádena Pueblo** bietet eine perfekte Kombination aus Komfort, mediterranem Flair und traumhaftem Meerblick.
Beim Betreten des Hauses führt der Flur direkt zu einem Gäste-WC und einer geräumigen, voll ausgestatteten Küche. Das Wohnzimmer ist offen und einladend gestaltet, verfügt über einen Kamin und bietet Zugang zu einer sonnigen Terrasse. Von hier aus gelangen Sie direkt in die gepflegten Gemeinschaftsgärten und zum Swimmingpool der Wohnanlage.
Im Obergeschoss befinden sich zwei Schlafzimmer mit praktischen Einbauschränken. Eines der Schlafzimmer bietet Zugang zu einer privaten Terrasse, auf der Sie die Sonne und den herrlichen Blick auf das Meer genießen können. Auf dieser Etage befindet sich außerdem ein Badezimmer mit Badewanne.
Vor dem Haus steht Ihnen ein Parkplatz zur Verfügung, und eine nahegelegene Bushaltestelle ermöglicht eine bequeme Anbindung an den Strand und nach Arroyo de la Miel.
Eine Besichtigung dieser Immobilie lohnt sich – lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
€ 330.000
Beschreibung
Eigenschaften
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Kosten
Gemeinschaft | € 105 pro Monat |
Abfall | Nicht bekannt |
Steuer (IBI) | € 263 pro Jahr |
Energie-Label
CO2 | Nicht bekannt | |
Verbrauch | Nicht bekannt |
Standort
Referenz: R4864363
BenalmadenaCosta del Sol
Spanien
Geschichte
Der Preis enthält keine Kosten und Steuern. Die zusätzlichen Kosten, die der Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen hat, sind: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für neue Immobilien/1. Übertragungen beträgt 10 % (bzw. 4 % im Falle von geschütztem Wohnraum); oder im Falle von 2. und/oder nachfolgenden Übertragungen die Übertragungssteuer (ITP) 7 %. Außerdem unterliegt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags/der Kaufverträge der AJD-Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados) in Höhe von 1,2 % des Kaufpreises sowie den Registrierungs- und Notargebühren. In unserem Büro liegt ein Exemplar des entsprechenden Informationsblatts für diese Immobilie gemäß dem Dekret 218/2005 vom 11. Oktober vor.
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