Stilvolle Strandwohnung mit 3 Schlafzimmern & Meerblick – Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis
Erleben Sie exklusives Küstenleben in dieser aufwendig renovierten Strandwohnung mit 3 Schlafzimmern und 2 Bädern, direkt am Meer im begehrten Calahonda Playa. Mit panoramischem Meerblick, einem skandinavisch inspirierten Interieur und lichtdurchfluteten, offenen Wohnbereichen bietet diese Immobilie direkten Zugang zum Strand, gepflegte Gärten und eine charmante Strandbar.
Zum Preis deutlich unter dem Niveau vergleichbarer, renovierter Wohnungen im selben Komplex (ab 450.000 €) – bietet diese Immobilie ein ausgezeichnetes Investmentpotenzial, mit einer geschätzten Nettorendite von 6 % bei langfristiger Vermietung (2.800 €/Monat).
Ideal gelegen in der Nähe des beliebten Chiringuito El Capricho und nur 20 Minuten von Marbella entfernt, ist dies eine seltene Gelegenheit, eine erstklassige Strandimmobilie zu erwerben, die Lifestyle und langfristigen Wert vereint.
Mittlere Etage unter Mijas Costa
€ 375.000
Beschreibung
Abmessungen
| Bebaut | 81 m2 |
| Nutzbar | 68 m2 |
| Terrasse | 10 m2 |
| Ebenen | 1 |
Kosten
| Gemeinschaft | € 106 pro Monat |
| Abfall | Nicht bekannt |
| Steuer (IBI) | € 380 pro Jahr |
Energie-Label
| CO2 | Nicht bekannt | |
| Verbrauch | Nicht bekannt | |
Eigenschaften
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Standort
Referenz: R5063131
Mijas CostaCosta del Sol (10 meter)
Spanien
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Geschichte
€ 375.000
Der Preis enthält keine Kosten und Steuern. Die zusätzlichen Kosten, die der Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen hat, sind: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für neue Immobilien/1. Übertragungen beträgt 10 % (bzw. 4 % im Falle von geschütztem Wohnraum); oder im Falle von 2. und/oder nachfolgenden Übertragungen die Übertragungssteuer (ITP) 7 %. Außerdem unterliegt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags/der Kaufverträge der AJD-Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados) in Höhe von 1,2 % des Kaufpreises sowie den Registrierungs- und Notargebühren. In unserem Büro liegt ein Exemplar des entsprechenden Informationsblatts für diese Immobilie gemäß dem Dekret 218/2005 vom 11. Oktober vor.
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