Willkommen in der Montemar Collection, einem luxuriösen Wohnkomplex, der 2022 erbaut wurde. Diese beeindruckende Erdgeschosswohnung mit 3 Schlafzimmern besticht durch ihre großzügige Außenfläche von 119 m².
Im Inneren verfügt die Wohnung über einen großzügigen Wohnbereich mit einer modernen offenen Küche. Alle drei Schlafzimmer haben direkten Zugang zur Terrasse, wodurch Innen- und Außenbereich nahtlos miteinander verbunden werden.
Auch die Lage ist äußerst attraktiv: Nur 600 Meter entfernt befinden sich der Strand und die lebhafte Promenade von La Carihuela, während der Yachthafen von Benalmádena in weniger als einem Kilometer zu Fuß erreichbar ist. Zu den zusätzlichen Annehmlichkeiten gehören ein privater Parkplatz in der Tiefgarage und ein Aufzug. Die Wohnanlage verfügt außerdem über einen Salzwasserpool, ideal für Tage, an denen man nicht an den Strand möchte. Diese Wohnung bietet eine einzigartige Kombination aus Luxus, Komfort und einer unschlagbaren Lage.
Montemar Collection
€ 469.000
Beschreibung
Abmessungen
Bebaut | 100 m2 |
Nutzbar | 85 m2 |
Terrasse | 119 m2 |
Ebenen | 2 |
Kosten
Gemeinschaft | € 210 pro Monat |
Abfall | Nicht bekannt |
Steuer (IBI) | € 780 pro Jahr |
Energie-Label
CO2 | Nicht bekannt | |
Verbrauch | Nicht bekannt |
Eigenschaften
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Standort
Referenz: R4901803
Montemar CollectionMontemar
Costa del Sol
Spanien
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Geschichte
€ 469.000
Der Preis enthält keine Kosten und Steuern. Die zusätzlichen Kosten, die der Käufer zusätzlich zum Preis zu zahlen hat, sind: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) für neue Immobilien/1. Übertragungen beträgt 10 % (bzw. 4 % im Falle von geschütztem Wohnraum); oder im Falle von 2. und/oder nachfolgenden Übertragungen die Übertragungssteuer (ITP) 7 %. Außerdem unterliegt die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags/der Kaufverträge der AJD-Stempelsteuer (AJD Actos Jurídicos Documentados) in Höhe von 1,2 % des Kaufpreises sowie den Registrierungs- und Notargebühren. In unserem Büro liegt ein Exemplar des entsprechenden Informationsblatts für diese Immobilie gemäß dem Dekret 218/2005 vom 11. Oktober vor.
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