Ein Haus in Spanien kaufen

So funktioniert's!

Ein Haus in Spanien kaufen

Dass der Kauf eines Hauses anders funktioniert als in den Niederlanden, wird dich nicht überraschen. Wir begleiten dich durch den Kaufprozess von dem Moment an, in dem du dich entscheidest, ein Angebot für ein Haus abzugeben.

Verhandeln

Wenn du dein Traumhaus gefunden hast, kannst du ein Angebot dafür machen. Das solltest du vorzugsweise über deinen Kaufmakler tun, aber du kannst dich natürlich auch direkt an den Verkäufer des Hauses wenden. In den Niederlanden ist es nicht üblich, dass Leute gegeneinander bieten. In Spanien ist das leider gang und gäbe. Du wirst auch feststellen, dass beim Bieten auf ein Haus, das schon seit über einem Jahr zum Verkauf steht, "zufällig" mehrere Leute mitbieten. Lass dich auf jeden Fall nicht unter Druck setzen. Entscheide selbst, was du höchstens ausgeben willst, und überschreite diesen Betrag auf keinen Fall.

Buchungsvertrag

Wenn der Verkäufer dein Angebot angenommen hat, wirst du das Haus vom Markt nehmen wollen. Das ist in Spanien keine Selbstverständlichkeit. Es ist sehr üblich, dass mehrere Makler daran arbeiten, das Haus zu verkaufen. Der verkaufende Makler wird das Haus erst vom Markt nehmen, wenn du einen Reservierungsvertrag unterschrieben und eine Anzahlung geleistet hast. Sobald die Anzahlung eingegangen ist, informiert er oder sie auch die anderen Makler, dass das Haus reserviert ist. Bis dahin bleibt das Haus überall zum Verkauf.

Teil des Reservierungsvertrags ist, dass du eine Anzahlung von (normalerweise) 6.000 € leistest. Damit hast du in der Regel 1 bis 2 Wochen Zeit, um mit der Ausarbeitung des privaten Kaufvertrags zu beginnen. Der Verkäufer darf das Haus in dieser Zeit nicht an andere Personen anbieten. Oft legt ihr in dem Reservierungsvertrag auch schon die weiteren Fristen fest. Ihr könnt euch auch grob darauf einigen, was der Privatverkaufsvertrag enthalten soll.

Es ist üblich, in den Reservierungsvertrag eine Bestimmung aufzunehmen, die besagt, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin den Betrag zweimal zurückzahlen muss, wenn er oder sie die Bedingungen nicht erfüllt. Der Verkäufer kann also nicht einfach den Betrag zurückzahlen und das Haus an jemand anderen verkaufen. Das kostet ihn oder sie also unterm Strich ebenfalls 6.000 €.

Privater Kaufvertrag (Contrato de Arras)

Wenn das Haus reserviert ist, gibt es einiges zu tun. Dein Anwalt muss herausfinden, ob alles in Ordnung ist (Due Diligence). Er wird prüfen, ob das Haus frei von Hausbesetzern und Mietern ist, ob es mit einer Hypothek belastet ist und ob alle Genehmigungen in Ordnung sind. Dein Anwalt oder der Anwalt des Verkäufers wird in dieser Zeit einen Contrato de Arras aufsetzen. Darin hältst du unter anderem fest, welche beweglichen Sachen gekauft werden, ob es Finanzierungsvorbehalte gibt, bei welchem Notar und wann die Übertragung stattfinden soll. Im Contrato de Arras wird auch festgelegt, wer für welche Steuern verantwortlich ist. Wenn der Verkäufer nicht in Spanien wohnt, sondern das Haus als Zweitwohnsitz nutzt, ist der Käufer für die Zahlung der Steuern verantwortlich, die beim Verkauf anfallen und vom Kaufpreis abgezogen werden.

Wenn du den Contrato de Arras unterschreibst, zahlst du oft 10% des Kaufpreises. Auch hier gibt es in der Regel eine Klausel, dass der Betrag zweimal vom Verkäufer zurückgezahlt werden muss, wenn der Verkauf aufgrund seiner Handlungen nicht zustande kommt. Zum Beispiel, weil er beschließt, selbst dort weiter zu wohnen.

Zum Notar

Nachdem du den Contrato de Arras unterschrieben hast, vereinbare einen Termin beim Notar. Dort ist oft viel los. Neben dem Käufer, dem Verkäufer und den Anwälten muss auch ein Vertreter der Bank anwesend sein, wenn der Käufer eine Hypothek aufgenommen hat. Auch Immobilienmakler sind in der Regel anwesend.

Zahlung

Es ist gut zu wissen, dass die Bezahlung des Hauses anders abläuft als in den Niederlanden. In den Niederlanden überweist der Käufer das Geld auf das Treuhandkonto des Notars, der es nach der Übergabe an den Verkäufer weiterleitet. In Spanien wird ein Scheck auf den Namen des Käufers ausgestellt, der den Betrag enthält. Zu diesem Zeitpunkt sperrt die Bank den Betrag auf dem Konto. Du übergibst den Scheck vor dem Notar. Der Verkäufer oder die Verkäuferin kann dann das Geld mit dem Scheck auf sein oder ihr Bankkonto gutschreiben lassen.

Formalitäten nach dem Kauf

Nach dem Kauf erhältst du die endgültigen Dokumente von deinem Anwalt. Dein Anwalt wird dir auch sagen, welche Steuern noch zu zahlen sind und dir dabei helfen. Die Anwälte können dir auch dabei helfen, Gas, Wasser und Strom auf deinen Namen zu übertragen.

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